Expert*innenrat Antirassismus nimmt Arbeit auf

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Staatsministerin am Tisch in einer Gespraechsrunde

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan mit den Mitgliedern des Expert*innenrats Antirassismus (nicht im Bild: Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu)

Foto: Integrationsbeauftragte / Coddou

Rassismus zeigt sich in rassistischen Straftaten und Gewalt, aber auch in Handlungsroutinen oder Prozessen in Institutionen sowie gesellschaftliche Strukturen. Das bestätigen der von der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung Anfang 2023 vorgelegte Lagebericht „Rassismus in Deutschland“ und die hohen Zahlen politisch motivierter Kriminalität. 

Im Kampf gegen Rassismus auf das nächste Level kommen

Die Bundesregierung arbeitet daran, dass Deutschland im Kampf gegen Rassismus besser wird, auf das nächste Level kommt. Betroffene dürfen mit ihren Erfahrungen nicht länger alleine bleiben, müssen besser unterstützt und gestärkt werden. Die Strategien und Maßnahmen gegen Rassismus müssen sich an den Lebensrealitäten der Menschen ausrichten, evaluiert und wenn nötig nachjustiert werden. Und die öffentliche Verwaltung muss Vorreiter und Vorbild im Kampf gegen rassistische Diskriminierung sein. Das geht die Bundesregierung konsequent an. 

Am 19. Juni 2023 hat Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und Beauftragte für Antirassismus, den Expert*innenrat Antirassismus berufen. Die zwölf Expert*innen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis sollen Vorschläge für eine wirksame, nachhaltige Antirassismus-Politik in Deutschland insbesondere zur Bekämpfung von strukturellem und institutionellem Rassismus erarbeiten. 

Staatsministerin am Tisch in einer Gespraechsrunde

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan im Austausch mit den Expert*innen

Foto: Integrationsbeauftragte / Coddou

Drei Arbeitsschwerpunkte des Expert*innenrats

Im Schwerpunkt soll der Rat drei Aufgaben bearbeiten: 

  • Er soll eine Rassismus-Definition für Verwaltungshandeln entwickeln. Damit alle in der Verwaltung – sei es im Bezirksamt, im Bundesministerium oder bei der Polizei – wissen, welche Handlungsroutinen, Abläufe und Strukturen geändert werden müssen, um rassistischer Diskriminierung vorzubeugen.
  • Er soll Indikatoren entwickeln, die messen, wie wirksam Strategien, Aktionspläne und Maßnahmen gegen Rassismus sind, um an den richtigen Stellen nachzujustieren. 
  • Er soll Empfehlungen geben, wo die Bundesregierung ihren Kampf gegen Rassismus verstärken muss. 

Das Gremium wird regelmäßig zusammenkommen und seine Ergebnisse zu gegebener Zeit der Öffentlichkeit präsentiert.

Einbindung der Zivilgesellschaft

In der Anfangsphase wird es ein umfassendes Hearing mit Vertreter*innen von Migrant*innenorganisationen und Betroffeneninitiativen geben. Denn auch ihre Expertise, Erfahrung und Erwartungen sollen handlungsleitend für die Arbeit des Expert*innenrats sein.

Expert*innenrat Teil des Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2020 den Maßnahmenkatalog des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus beschlossen. Eine der 89 Maßnahmen sieht die Einrichtung eines Expert*innenrats vor. Nachdem Staatsministerin Reem Alabali-Radovan vom Kabinett zur Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung ernannt worden ist, hat sie entschieden, diese Maßnahme mit dem Expert*innenrat Antirassismus umzusetzen. 

Staatsministerin am Tisch in einer Gespraechsrunde

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan und der Expert*innenrat 

Foto: Integrationsbeauftragte / Coddou

Die Mitglieder des Expert*innenrats