Prof. Dr. Maria Böhmer

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Portrait Prof. Dr. Maria Böhmer

Portrait Prof. Dr. Maria Böhmer

Foto: Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

Die erste Integrationsbeauftragte der Bundesregierung mit Amtssitz im Bundeskanzleramt und zugleich mit Kabinettsrang, das erste integrationspolitische Gesamtkonzept, insgesamt sieben Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt: Mit dem Beginn der Amtszeit von Maria Böhmer im Jahr 2005 und dem Start der Großen Koalition vollzog sich ein Paradigmenwechsel in der deutschen Integrationspolitik. Unter Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde Integration zur Chefsache. Maria Böhmer erhielt als erste Integrationsbeauftragte den Rang einer Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin.

„Wir reden miteinander, und nicht übereinander“: So lautete das Leitmotiv von Maria Böhmer während ihrer Amtszeit von 2005 bis 2013. Erstmals wurden Migranten in die Gestaltung der Integrationspolitik unmittelbar einbezogen. Der Dialog mit den Migranten und ihren Organisationen war Maria Böhmer ein zentrales Anliegen. Zugleich wurden von Anfang an alle anderen Akteure eingebunden: Bund, Länder, Kommunen, die Wirtschaft, Gewerkschaften, die Wissenschaft, die Wohlfahrtspflege, Religionsgemeinschaften, der Sport sowie Medien und Kultur. Auf Einladung von Bundeskanzlerin Angela Merkel kamen Vertreterinnen und Vertreter dieser wichtigen gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der Migrantenorganisationen ab 2006 bei den Integrationsgipfeln zusammen.

Auf dem zweiten Integrationsgipfel im Juli 2007 wurde der Nationale Integrationsplan vorgelegt, das erste integrationspolitische Gesamtkonzept in der Geschichte der Bundesrepublik. Mit den festgehaltenen Maßnahmen und über 400 Selbstverpflichtungen wurde eine intensive Debatte über das Thema Integration in unserem Land angestoßen. Es galt, jahrzehntelange Versäumnisse aufzuarbeiten und Integrationsmaßnahmen nachzuholen. Ziel war es, die Chancen der Migranten auf gleiche Teilhabe zu verbessern und zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Inhaltlich standen die Bereiche Sprache, Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt im Mittelpunkt des Nationalen Integrationsplans. So wurde beispielsweise vereinbart, die Sprachförderung schon in Kindertagesstätten zu verankern, die Integrationskurse auszubauen und zielgruppenorientierter zu gestalten, die Zahl der Schulabbrecher mit Migrationshintergrund zu verbessern. 2012 wurde der Nationale Integrationsplan zum Nationalen Aktionsplan weiterentwickelt. Zu elf Themenfeldern wurden Maßnahmen und Zielvorgaben entwickelt, die überprüfbar und messbar sind. Integration erhielt damit eine größere Verbindlichkeit. Als neue Schwerpunkte wurden die Themen „Migranten im öffentlichen Dienst“ und „Gesundheit und Pflege“ verankert. Wie der Integrationsplan ist auch der Nationale Aktionsplan ein Gemeinschaftswerk aller politisch und gesellschaftlich relevanten Akteure.

Bei der Vorstellung des zweiten Integrationsindikatorenberichts Anfang 2012 bescheinigten unabhängige Wissenschaftler der Bundesregierung „maßgebliche Fortschritte“ bei der Integration. Um die Wirksamkeit von Integrationsmaßnahmen überprüfen zu können, wurden anhand von 64 Indikatoren Stand und Verlauf der Integration in Deutschland von 2005 bis 2010 dokumentiert.

Zu den bedeutendsten rechtlichen Neuerungen in der Amtszeit von Maria Böhmer gehört das am 1. April 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Maria Böhmer hatte sich jahrelang mit Nachdruck für die Gesetzesregelung eingesetzt. Zugewanderte Akademiker und Fachkräfte haben nun einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Damit werden die Lebensleistung von Zuwanderern gewürdigt und brach liegende Potenziale genutzt.

Unter den zentralen Grundsatz der Integrationspolitik „Fördern und Fordern“ fallen neben dem Anerkennungsgesetz u.a. auch zwei weitere bedeutende Gesetze: Gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden ist seit Juli 2011 ein eigenständiges Bleiberecht garantiert. Für Maria Böhmer war es von besonderer Bedeutung, diesen jungen Menschen unabhängig vom Verhalten ihrer Eltern eine eigene dauerhafte Aufenthaltsperspektive in Deutschland zu geben- und ihnen in Deutschland ein Leben ohne Angst vor Abschiebung zu ermöglichen.

Der Grundsatz des „Förderns und Forderns“ beinhaltete für Maria Böhmer auch, sog. Parallelgesellschaften in Deutschland nicht zu dulden. Mit dem Gesetz für einen eigenen Straftatbestand der Zwangsheirat hat die Bundesregierung 2011 in dieser Hinsicht ein bedeutendes Zeichen gesetzt. Staatsministerin Maria Böhmer hat zugleich aber darauf gedrungen, die Rückkehrmöglichkeiten für die Opfer von Heiratsverschleppung deutlich zu verbessern.

Während ihrer Amtszeit gründete und unterstützte Maria Böhmer zahlreiche Projekte und Initiativen. Besonders hervorzuheben ist ihre Unterstützung der „Charta der Vielfalt“. Die Unternehmensinitiative will die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt in der Unternehmenskultur voranbringen. Mittlerweile haben mehr als 1300 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit über 6,5 Millionen Beschäftigten die Charta unterzeichnet.

Ein weiteres bedeutendes Netzwerk ist die „Aktion zusammen wachsen“, die 2008 von Maria Böhmer initiiert wurde. Hierbei engagieren sich über 32.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in mehr als 500 Patenschafts- und Mentoringprojekten als Bildungspaten für junge Migranten. Um Integration intensiver vor Ort zu verankern, startete Maria Böhmer im April 2011 in 18 Kommunen und Landkreisen das Modellprojekt der individuellen Integrationsvereinbarungen. Die Vereinbarungen stehen für eine größere Verbindlichkeit bei der Integration. Zugleich wird die wichtige Vernetzung der Akteure vor Ort gestärkt.

Der 2011 erstmals einberufene Integrationsbeirat entwickelte sich für die Staatsministerin zu einem wichtigen Forum des Dialogs und zu einem Beratungsgremium, von dem zahlreiche Impulse für die Integrationspolitik ausgingen.
Maria Böhmer setzte sich auf vielfältige Art und Weise für den Ausbau einer Wilkommens- und Anerkennungskultur in Deutschland ein. „Alle, die auf Dauer bei uns leben, sollen hier ihre Heimat finden und am Leben in all seinen Facetten teilhaben können“, so ihr Motto.