Bildung
Vielfalt und Antirassismus in der Schule
Chancengerechtigkeit bedeutet auch die Vielfalt in den Klassenzimmern wertzuschätzen und Kinder und Jugendliche vor Rassismus zu schützen.
Die Anerkennung von Vielfalt und der Schutz vor Rassismus sind zentrale Bestandteile chancengerechter Bildung.
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Für eine chancengerechte Bildung ist es entscheidend, dass Schule die Vielfalt ihrer Schülerinnen und Schüler in all ihren sozialen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Dimensionen anerkennt und wertschätzt. Schule ist aber auch ein Lebensbereich, in dem Kinder und Jugendliche, aber auch Lehrkräfte, Diskriminierung und Rassismus erleben.
Rassismus kann die schulischen Leistungen sowie Motivation der Lernenden und langfristig ihre Bildungslaufbahn negativ beeinflussen. Deshalb braucht es Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Um Hilfe zu erhalten, können sie sich an die bundesweit 26 Beratungsstellen der community-basierten Beratung gegen Rassismus wenden, die von der Integrations- und Antirassismusbeauftragten gefördert werden.
Die Ergebnisse des Forums gegen Rassismus der Integrations- und Antirassismusbeauftragten zum Handlungsschwerpunkt „Rassismus und Schule“ von 2024 bestätigen, dass es einen akuten Handlungsbedarf gibt, weil rechtliche Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Diskriminierungsschutz von Schülerinnen und Schülern fehlen. Außerdem fehlen strukturell verankerte Anlauf- und Beratungsstellen bei Rassismus- und Diskriminierungsfällen im Schulkontext. Um eine systematische Auseinandersetzung zu ermöglichen sind eine rassismuskritische Schulentwicklung, die Verankerung von Lehrinhalten zu Rassismus in den Lehrplänen und in der Lehrkräfteausbildung zentral.
Die Beauftragte fördert das Modellprojekt „Bildungslücke_Rassismus“, das bundesweit Akteure und Akteurinnen und Institutionen in und um Schule sensibilisiert, empowert und qualifiziert, Kinder und Jugendliche gegen Rassismus zu stärken und bei Diskriminierungsfällen zu helfen und zu unterstützen. Dazu zählen beispielsweise Lehrkräfte und Schulleitungen sowie schulische bzw. schulnahe Beraterinnen und Berater (Schulpsychologie, Inklusionsberatung, Jugendhilfe u. ä.).
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